Vorstand.
Der Vorstand besteht aus sechs natürlichen ordentlichen Mitgliedern, wobei der Vorstand für Sport auch nur Mitglied der Sportabteilung sein darf, nämlich dem
- Vorsteher
- stellvertretenden Vorsteher
- Vorstand für Finanzen (Rendant)
- Vorstand Schriftführer
- Vorstand für Sport
- Vorstand für Kommunikation
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus vier natürlichen ordentlichen Mitgliedern, nämlich dem
- Vorsteher
- stellvertretenden Vorsteher
- Vorstand für Finanzen (Rendant)
- Vorstand Schriftführer
Der Vorsteher oder der stellvertretende Vorsteher und jeweils ein weiteres Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes vertreten die Gilde gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.
Die Mitglieder des Vorstandes werden einzeln auf drei Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt, wobei in einem Jahr der Vorsteher und der Vorstand für Finanzen, im darauffolgenden Jahr der stellvertretende Vorsteher und der Schriftführer, sowie in dem darauffolgenden Jahr der Vorstand für Sport und Vorstand für Kommunikation gewählt werden. Sie sind nach Ablauf ihrer Amtszeit wieder wählbar. Voraussetzung für die Wahl in den Vorstand ist eine Mitgliedschaft von mindestens zwei Jahren.